Unfallkasse Tagesmutter

Heute hat mich eine Nachricht über die Unfallkasse erreicht. Wie ihr wisst, sind unsere Tageskinder über die Unfallkasse versichert.

Es erreichte mich die Nachricht, dass nur noch Tageskinder über die Unfallkasse versichert sein sollen, die eine Förderung vom örtlichen Träger bekommen. Das bedeutet für die Eltern, die keine Förderung beantragen wollen, oder bei ihrer Kindertagespflegeperson Extra Stunden beantragen möchten, oder auch mal Überstunddn bei ihrer Tagesmutter zahlen, dass Ihre Kinder in diesen Zeiten wo sie nicht vom Träger gefördert werden, laut Unfallkasse nicht über diese versichert sind.

Das bedeutet im Klartext, dass Kinder ohne Förderung vom örtlichen Träger nicht über die Unfallkasse versichert sein sollen. Das kann und darf nicht sein. Laut Gesetz ist nämlich jedes Kind, das sich in Betreuung befindet, über die Unfallkasse versichert. Warum werden jetzt also plötzlich Unterschiede gemacht?

Oder warum sind Kinder, die mal länger bei ihrer Tagesmutter sein müssen, dann nicht mehr Unfallversichert? Auf diese Begründung bin ich schon sehr gespannt. Denn ich kann mir das nicht erklären. Bis vor kurzem waren auch noch alle Kinder, egal ob gefördert vom örtlichen Träger oder auch nicht, über die Unfallkasse versichert.

Das ist etwas was jede Tagesmutter, aber auch jedes Elternteil wissen sollte. Und ich hoffe es wird dazu bald ein Gerichtliches Urteil geben und zwar, dass alle Kinder, die in einer Betreuung sind, Unfallkassen versichert sind.

Ich freue mich mehr über das Thema Unfallkasse im Forum

Update:

Der Versicherungsschutz besteht nur wenn die Kindertagespflege die Leistung der Jugendhilfe nach §§23,24 SGB VIII in Anspruch genommen hat.
Nicht mehr ausreichend ist, dass die Tagesmutter bzw. der Tagesvater über eine Betreuungserlaubnis nach §43 SGB VIII verfügt. Private Betreuungen, die ohne Information des Jugendamtes oder einer Fachberatungsstelle durchgeführt werden, sind nicht gesetzlich unfallversichert.
Quelle : Unfallkasse Nord