Haftpflichtversicherung Kindertagespflege

Wofür brauche ich überhaupt eine Haftpflichtversicherung? Brauche ich diese wirklich? Und auf was muss ich achten?

Das sind alles Fragen, die man sich am besten, bevor man Tagesmutter oder Tagesvater wird, fragen sollte.

Eine Haftpflichtversicherung ist sehr sehr wichtig. Sie sichert uns bei allen Sachschäden, die durch Kindertagespflegekinder ausgeübt werden, ab. In der Regel sind Kinder unter 7 Jahren nicht versichert. Außer, wenn die Tagesmutter, die Eltern oder wer auch immer sie Aufsichtspflicht verletzt haben. Da es in der Kindertagespflege aber nicht vorkommen sollte, dass Kinder, während der Betreuung, unbeaufsichtigt sind, ist im der Regel nicht davon auszugehen, dass wir unserer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

Sollte trotzdem ein Sachschaden durch die Tagespflegekinder entstehen, wie z.B. wir spielen an auf einem Spielplatz oder gehen an parkenden Autos vorbei und ein Kind nimmt einen Stein in die Hand und zerkratzt eines der Autos, die dort parken. Wir waren aber die ganze Zeit bei den Kindern und konnten einfach nicht so schnell reagieren, jeder weiß, wie flink Kinder sein können, dann hätten wir in dieser Zeit die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Und nun? Wer haftet nun für diesen Schaden?

Meine Haftpflicht schon mal nicht, denn ich habe nicht die Aufsichtspflicht verletzt und das Kind ist unter 7 Jahren.

Muss ich nun den Schaden zahlen? Das kann teuer werden. Nein, auch ich muss den Schaden nicht zahlen.

Aber wer dann? Tatsache ist es so, dass der Eigentümer des Autos auf dem Schaden sitzen bleiben würde. Das ist natürlich sehr ärgerlich und kann auch eine Menge Streit mit sich bringen.

Um dieser Situation aus dem Weg zu gehen, könnt ihr eine Deliktsunfähigkeitsklausel mit in eure Haftpflichtversicherung aufnehmen. Kostet ein wenig mehr, aber wirklich nicht viel. Diese Klausel bewirkt, dass auch Kinder unter 7 Jahren Haftpflichtversichert sind. Eine super Lösung wie ich finde und lange nicht so teuer, wie ein Schaden.

Worauf solltet ihr also achten?

In der Regel ist die Tagespflege schon in unserer herkömmlichen Haftpflichtversicherung mit aufgeführt, bei vielen allerdings nur für 2 Kinder. Darauf solltet ihr achten oder euren Versicherungsvertreter fragen. Dann solltet ihr natürlich auf die zu betreuenden Kinder aufstocken lassen. Und ich kann nur empfehlen , die Deliktsunfähigkeitsklausel mit aufnehmen zu lassen. So seid ihr am besten bei einem Sachschaden abgedeckt.